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AGB zur Immobilienvermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NC 24 Brokerage GmbH           

(nachfolgend - NC 24 -  genannt) gegenüber Verbrauchern entsprechend § 13 BGB

 

§ 1 Geltungsbereich

Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und NC 24 ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

 

§ 2 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Die von der NC 24 übersandten Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der NC 24 ausdrücklich untersagt. NC 24 ist berechtigt, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Angebotsempfänger geltend zu machen, sofern NC 24 durch den Bruch der Vertraulichkeit ein Schaden entstanden ist.

 

§ 3 Angebot

Die Angebote der NC 24 erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die im jeweiligen Angebot / Exposé gemachten Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers. NC 24 hat sich um richtige und vollständige Information bemüht, haftet jedoch nicht für die Angaben des Verkäufers. Es obliegt daher dem Kunden, die jeweiligen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

 

§ 4 Höhe der Provision

Die Provision beträgt 5,00% zuzgl. gesetzlicher MwSt. insgesamt also 5,95% bezogen auf den vereinbarten Kaufpreis. Bei wirksamem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages ist die Provision verdient und fällig. Die Provision ist vom Käufer an die NC 24 zu zahlen.

Ab 23.12.2020 tragen Verkäufer und Käufer die Provision je zur Hälfte. Die Höhe der Provision für Sie als Käufer können Sie dem jeweiligen Angebot / Exposé entnehmen.

 

§ 5 Doppeltätigkeit

NC 24 ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist die NC 24 zur Unparteilichkeit verpflichtet.

 

§ 6 Vorkenntnis

War das jeweilige Angebot / Exposé dem Interessenten schon bekannt, so ist dies der NC 24 unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich, unter Angabe des Voranbieters und des Datums des Vorangebots, mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der NC 24 sämtliche Aufwendungen, die der NC 24 dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

Das jeweilige Angebot / Exposé ist nur für den im Anschreiben benannten Empfänger bestimmt und darf Dritten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der NC 24 zugänglich gemacht werden.

 

§ 7 Haftung

Die jeweiligen Angebote / Exposés der NC 24 sind freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben der NC 24 ausdrücklich vorbehalten, sofern hierüber keine gesonderte grundsätzlich schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Das jeweilige Angebot und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers oder Vermieters erstellt. NC 24 hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen.

 

§ 8 Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG

 

Die NC 24 ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 9 Sonstiges, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertragspartner / Angebotsempfänger bestätigt anschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über die Inhalte des jeweiligen Angebots / Exposés hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen ausdrücklich nur mit schriftlicher Bestätigung durch die NC 24 Gültigkeit erlangen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Frankfurt am Main.

Für die hier definierten und vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der NC 24 gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Als Gerichtsstand wird der Sitz der NC 24 entsprechend nachfolgender ladungsfähigen Anschrift vereinbart.

 

NC 24 Brokerage GmbH

Altenhöferallee 15

D-60438 Frankfurt a.M.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

 

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

 

Frankfurt am Main, den 02. Januar 2022

 

NC 24 Brokerage GmbH

Altenhöferallee 15

D-60438 Frankfurt a.M.