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IMMOBILIEN & BAUFINANZIERUNG-LEXIKON

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Wohnungen in einem Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen.

 

Ablösung

Rückzahlung eines bestehenden Kredits durch ein neues Darlehen eines anderen Darlehensgebers.

 

Abnahmeverpflichtung

Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen.

 

Abschreibung

Die Wertminderung einer Immobilie kann jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Es wird zwischen der linearen Abschreibung (jährlich gleich bleibende Abschreibungsbeträge) und der degressiven Abschreibung (jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge) unterschieden. Bei der degressiven Form ist die Steuer mindernde Wirkung aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung in den ersten Jahren höher. Während bei Altbauten nur die lineare Abschreibung möglich ist, besteht bei Neubauten ein Wahlrecht zwischen beiden Abschreibungsformen.

 

Abtretung

Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Wenn ein Darlehensnehmer beispielsweise einen Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung hat, kann dieser Anspruch an den Darlehensgeber abgetreten werden. Auch können bei einer Immobilienfinanzierung die Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen, Investmentfonds und Grundschulden abgetreten werden.

 

Agio

Für die Bereitstellung eines Darlehens verlangen manche Banken einen Aufpreis, das so genannte Agio. Der Darlehensbetrag wird zu 100 % ausgezahlt, der Darlehensnehmer muss jedoch einen höheren Betrag zurückzahlen.

 

Allgemeine Darlehensbedingungen

Von Banken vorformulierte Vertragsbestimmungen, die für alle Kunden bei der Darlehensabwicklung gelten. Mit Unterschrift unter dem Darlehensvertrag werden die allgemeinen Darlehensbedingungen anerkannt. Damit sind sie vergleichbar mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Anleihen

Anleihen sind Schuldscheine von Staaten oder Unternehmen. Wer eine Anleihe kauft, leiht dem Herausgeber dieses Wertpapiers, also dem Staat oder Unternehmen, sein Geld. Die Unterschiede zur Aktie bestehen darin, dass Anleihen keinen Kursschwankungen unterliegen, und dass der Besitzer einer Anleihe keinerlei Mitspracherecht an einem Unternehmen gewinnt. Aktienbesitzer werden durch den Kauf des Wertpapiers hingegen Mitinhaber des Unternehmens.

 

Annuität

Zins und Tilgung umfassende Jahreszahlung auf ein gewährtes Darlehen. Die Höhe einer Annuität bleibt während der gesamten Sollzinsbindungsfrist konstant.

 

Annuitätendarlehen

Langfristiges Darlehen, welches vom Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (der so genannten Annuität) zurückgezahlt wird. Die Annuität besteht aus Zins und Tilgung. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil der Rate, während der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil steigt.

 

Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten für eine Immobilie beinhalten neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision, Erschließungskosten und Finanzierungskosten. Da Abschreibungen nur auf die Immobilie und nicht auf den Grund und Boden möglich sind, müssen die Anschaffungsnebenkosten anteilig berechnet werden.

 

Anschlussfinanzierung

Bei einer Anschlussfinanzierung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst. Wenn das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen wird, spricht man auch von einer Prolongation. Eine Umschuldung wird vorgenommen, wenn der Kreditnehmer die Bank wechselt.

 

Anschlusskosten

Kosten für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz (vom Haus bis zur Grundstücksgrenze), z. B. für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Gas- bzw. Stromversorgung und Telekommunikation.

 

Arbeitgeberdarlehen

Darlehen eines Arbeitgebers an Betriebsangehörige zur Finanzierung von Wohneigentum. Meist erhält der Arbeitnehmer besonders günstige Konditionen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss er jedoch den geldwerten Vorteil versteuern.

 

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage können sich Arbeitnehmer sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einzahlung auf einen Sparvertrag muss durch den Arbeitgeber vorgenommen werden und als Vermögenswirksame Leistung gekennzeichnet sein. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren kann der Sparer über sein eingezahltes Kapital und die Arbeitnehmersparzulage verfügen - bei einer vorzeitigen Verfügung fallen bereits gezahlte Zulagen wieder an den Staat zurück.

 

Auflassung

Einigung des Verkäufers und des Käufers auf den Eigentumswechsel zur Übertragung des Grundstücks- bzw. Immobilieneigentums (§ 925 BGB). Der Eigentumsübergang erfolgt erst durch die Auflassung und die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch.

 

Auflassungsvormerkung

Sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer das Objekt z. B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit weiteren Lasten und Beschränkungen belastet.

 

Aufteilungsplan

Eine von der Baubehörde mit Unterschrift beurkundete Bauzeichnung. Auf diesem Plan müssen sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Lage und Größe der im Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile erkennbar sein. Durch die in der Regel fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten sollen Verwechslungen und Irrtümer ausgeschlossen werden.

 

Aufwendungshilfen

Öffentliche Zuschüsse oder Darlehen für Eigentümer neu errichteter, eigengenutzter Immobilien. Diese sollen nach den Bestimmungen des II. WoBauG zu einer Entlastung nach dem Bezug beitragen und werden über mehrere Jahre hinweg in abnehmenden Monatsraten ausbezahlt. Für die Aufwendungshilfen müssen bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen eingehalten werden.


Genaue Laufzeiten, Fördersätze und Verteilungskriterien können Sie den aktuellen Wohnungsbauförderungsbestimmungen der einzelnen Bundesländer entnehmen.

 

Ausbauhaus

Ein Haus, welches aus vorgefertigten Teilen nur bis zu einem bestimmten Grad durch eine Baufirma errichtet wird. Im Gegensatz zu einem Fertighaus wird ein Ausbauhaus nicht schlüsselfertig geliefert, sondern durch den Bauherrn in Eigenleistung fertiggestellt.

 

Auszahlungskurs

Prozentsatz des Darlehensbetrages (Nominalbetrag), der an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.

 

Auszahlungsvoraussetzungen

Im Darlehensvertrag vereinbarte Bedingungen, die innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden müssen, damit die Bank das Darlehen auszahlen kann (z. B. Eintragung der Grundschuld).

 

Außenanlagen

Hierzu gehören unter anderem die Ver- und Entsorgungsleitungen vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze, Gartenanlagen, Pflasterung und Befestigungen von Wegen. Ein Teil der Kosten für die Außenanlagen gehört zu den Herstellungskosten.

 

Aval

Bei einem Aval übernimmt ein Kreditinstitut eine Bürgschaft oder stellt eine Garantie. Hierbei stellt das Institut keinen Geldbetrag, sondern seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Übernimmt das Institut eine Bürgschaft, verpflichtet es sich, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Bei einer Garantie steht es für einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg ein.

Bauantrag

Schriftlicher Antrag bei einer Baubehörde auf eine Baugenehmigung. Um das Baugenehmigungsverfahren mit dem Bauantrag einzuleiten, müssen folgende Unterlagen vorliegen:

• Lageplan mit Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Maßstab 1 : 500

• Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) im Maßstab 1 : 100

• Berechnung des umbauten Wohnraums nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987)

• Entwässerungspläne

• Statische Berechnungen

• Baubeschreibungen

• Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers

• Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis

• Vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschriebener Bauantragsvordruck.

 

Bauanzeige

Eine Bauanzeige wird direkt vom Bauherrn bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Hiermit gibt er ein Bauvorhaben bekannt, welches nicht baugenehmigungspflichtig ist.

 

Baubeschreibung

Detaillierte Aufstellung über Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale eines Bauvorhabens. Wichtige Inhalte der Baubeschreibung sind z. B. Beschaffenheit der Wände und des Daches, Heizung, Art der Fenster etc. Sie gibt außerdem genaue Auskunft über die beim Bau verwendeten Materialien.

Aufgrund ihrer Wichtigkeit für die Beurteilung der Qualität eines Gebäudes ist die Baubeschreibung ein zentraler Bestandteil der Finanzierungsanfrage. Des Weiteren ist sie dem Antrag auf Baugenehmigung beizufügen.

 

Bauerwartungsland

Wenn eine Fläche noch nicht als Bauland gekennzeichnet ist, jedoch bereits die Absicht besteht, es in Bauland zu verwandeln, spricht man von Bauerwartungsland. Die finale Nutzungsbestimmung muss jedoch verbindlich durch einen Bebauungsplan festgesetzt werden.

 

Baufinanzierung

Die meisten Menschen benötigen eine Baufinanzierung, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten. Hierfür nehmen sie einen Kredit bei einer Bank auf und zahlen diesen über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder Jahrzehnten wieder zurück. Wenn ein Kreditnehmer seine Baufinanzierung über uns beantragt, muss er nicht selbst bei den Banken anfragen und die verschiedenen Angebote vergleichen, sondern erhält die auf ihn individuell zugeschnittene Baufinanzierung ohne viel Aufwand.

 

Baugenehmigung

Ein in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer vorgeschriebenes förmliches Verfahren zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Die Baugenehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig. Ohne die Erteilung einer Baugenehmigung darf mit den Baumaßnahmen nicht begonnen werden. In einigen Bundesländern ist für bestimmte Baumaßnahmen eine Bauanzeige ausreichend.

 

Baugrenze

Die im Bebauungsplan festgelegte Grenze, welche nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.

 

Bauherr

Ein Bauherr ist eine Person, die ein Bauvorhaben in eigenem Namen und Interesse durchführt bzw. durchführen lässt. Der Bauherr trägt die Risiken der Vorbereitung und der Durchführung einschließlich des Bauherrenhaftungsrisikos und entscheidet sowohl über die architektonische und technische Gestaltung als auch über die Finanzierung.

 

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung deckt Schäden, die Dritte auf einem Baugrundstück oder durch eine Baumaßnahme erleiden könnten und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann.

 

Baujahr

Als Baujahr eines Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Wurden Gebäude durch Schäden unnutzbar und später wiederhergestellt, gilt das Jahr der ursprünglichen Bezugsfertigstellung. Bei total zerstörten Gebäuden hingegen gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.

 

Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung springt ein, wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Diese können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.

 

Baumängel

Mängel an einem Bauwerk, die auf fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder mangelhaftes Material zurückzuführen sind und den Wert bzw. die Tauglichkeit des Bauwerks mindern. Um vom Verursacher eventuell Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, sollten Bauherren bei erkennbaren Schäden bereits bei der Bauabnahme einen schriftlichen Vorbehalt einlegen.

 

Baunebenkosten

Zu den Baunebenkosten gehören unter anderem die Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen und die Kosten der Finanzierung.

 

Bauordnung

Die Bauordnung wird auf Landesebene festgelegt. Neben dem Verfahren der Baugenehmigung werden auch die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen geregelt.

 

Bauspardarlehen

Ein von den Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährtes nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen. Der Bausparer spart je nach Tarif zum Beispiel 40 % oder 50 % der Bausparsumme an und erhält dann ein Bauspardarlehen von entsprechend 60 % bzw. 50 %. Der Vorteil von Bauspardarlehen ist der relativ günstige Darlehenszinssatz. Allerdings ist zu beachten, dass die Belastung des Grundstücks durch Bauspardarlehen nicht mehr als 80 % seines Beleihungswerts betragen darf.

 

Bausparen

Regelmäßiges Sparen, um für wohnwirtschaftliche Zwecke ein Darlehen zu erhalten. Nach Abschluss eines Bausparvertrags ist der Bausparer verpflichtet, eine vorher festgelegte Mindestsumme anzusparen. Nach der Ansparphase erwirbt er das Recht auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Aufgrund der steuerlichen Vorteile und der Förderung durch die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen bleibt das Bausparen eine beliebte Möglichkeit der Immobilienfinanzierung.

 

Bausparguthaben

Ein Bausparvertrag ist ein Produkt, welches von den Bausparkassen angeboten wird. Der Anleger bzw. Bausparer spart über einen vertraglich fixierten Zeitraum einen gewissen Betrag an. Dabei steht das Ziel, eine Immobilie zu erwerben, zu bauen oder in einer bestehenden Immobilie zu renovieren im Mittelpunkt. Die Ansparphase verläuft ca. bis zur Hälfte der geplanten Investition. Die Einzahlung kann je nach Vertrag in monatlichen Raten oder bspw. einmal per Anno erfolgen. Die Laufzeiten sind üblicherweise zwischen sieben und zehn Jahren, können aber individuell auch abweichend vereinbart werden. In der ersten Phase, dem Zeitraum der Ansparphase, erfolgt eine regelmäßige Verzinsung des Bausparguthabens.

Dank staatlicher Unterstützungsmöglichkeiten kann mit der Bausparprämie das Bausparguthaben erhöht werden. Um die Prämie in Anspruch nehmen zu können, muss jährlich ein bestimmter Mindestbetrag eingezahlt werden. Somit soll sukzessive sichergestellt werden, dass der Bausparer kontinuierliche Einzahlungen leistet.

In der Definition kann das Bausparguthaben als das Guthaben bezeichnet werden, welches sich aus der Summe der einzelnen Einzahlungen, den gutgeschriebenen Zinsen sowie den Prämien aus den staatlichen Fördermöglichkeiten zusammensetzt. Das Bausparguthaben erhöht sich im Rahmen der Ansparphase kontinuierlich und kann von dem jeweiligen Bausparer auf dem Bausparkonto eingesehen werden.

 

Bausparkasse

Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen zu gewähren. Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden. (Gesetz über Bausparkassen § 1.1)

 

Bausparsumme

Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Er setzt sich zusammen aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen. Von der Bausparsumme hängt unter anderem die Höhe der Abschlussgebühr und des monatlichen Tilgungsbeitrags ab.


Bauspartarif

Im jeweiligen Bauspartarif ist festgelegt, wie hoch die Guthabenverzinsung, die Mindestansparsumme, die Mindestlaufzeit und der Darlehenszins sind. Auch ist hier die Gebühr festgeschrieben, die bei Abschluss des Vertrags fällig wird. Bausparkassen bieten meist verschiedene Tarife an.

 

Bausparvertrag

Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Darlehensnehmer nach Ansparen der Bausparsumme ein Bauspardarlehen erhalten kann.

Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Darlehensnehmer nach Ansparen der Bausparsumme ein Bauspardarlehen erhalten kann.

 

Bauträger

Ein Bauträger erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Grundstücke. Auf diesen errichtet das Unternehmen Immobilien, welche es nach Fertigstellung verkauft.

 

Bauträgermodell

Konzept, bei welchem noch in der Planungs- bzw. Bauphase befindliche Immobilien gekauft werden. Dadurch können steuerliche Förderungen ausgenutzt werden.

 

Bauwesenversicherung

Eine Bauwesenversicherung wird heutzutage als Bauleistungsversicherung bezeichnet. Diese Versicherung springt ein, wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Diese können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.

 

Bebauungsplan

In einem Bebauungsplan werden die zulässigen baulichen Nutzungsarten rechtsverbindlich festgesetzt. Das bedeutet, dass hierin alle wesentlichen Angaben in Bezug auf die künftige Gestaltung des Gebiets zu finden sind. Er beinhaltet z. B. die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse und die Mindestgröße der Baugrundstücke.

 

Beleihung

Die zu finanzierende Immobilie wird in den meisten Fällen als Sicherheit für den Baukredit herangezogen. Mit dieser so genannten Beleihung sichern sich Kreditinstitute gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab. Die Höhe der Beleihung ist abhängig von dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze des Objekts.

 

Beleihungsauslauf

Der Anteil des Objektwertes in Prozent, der fremdfinanziert - also beliehen - wird. Der Beleihungsauslauf bezieht sich auf den Beleihungswert einer Immobilie, nicht auf den Kaufpreis. Beispiel: Eine Immobilie kostet 300.000 Euro und hat damit einen Beleihungswert von 270.000 Euro (Sicherheitsabschlag 10 %). Bei einem Darlehen in Höhe von 150.000 Euro beläuft sich der Beleihungsauslauf somit auf 56 %.

 

Beleihungsgrenze

Kreditinstitute dürfen nur bis zu einer bestimmten Grenze Immobilien beleihen. Das bedeutet, dass nur ein bestimmter Teil des Objekts als Absicherung für das Darlehen dienen kann. Die Grenze richtet sich nach den für das jeweilige Institut maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften.

 

Beleihungsobjekt

Beleihungsobjekte sind Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als Sicherheit für eine Baufinanzierung dienen. Die Absicherung der Bank erfolgt in der Regel über die Eintragung von Grundschulden.

 

Beleihungswert

Vom jeweiligen Finanzierungsinstitut festgelegte Größe unterhalb des Verkehrswertes einer Immobilie. Der Beleihungswert entspricht in der Regel dem Wert, der unter normalen Umständen bei einem späteren Verkauf jederzeit erzielt werden kann.

Beleihungswert = Verkehrswert - Sicherheitsabschlag

 

Bemusterung

Bei einer Bemusterung müssen sich die Käufer eines Fertighauses oder einer Bauträgerimmobilie entscheiden, wie Ihre Immobilie ausgestattet sein soll. Fliesen, Eingangstür, Dachziegel oder Türgriffe - jedes Detail wird bei einer Bemusterung festgelegt. Erst nach diesem Termin steht der tatsächliche Kaufpreis fest, da von der Grundausstattung abweichende Sonderwünsche den Preis in die Höhe treiben.

 

Bereitstellungszins

Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel 3 % p.a. bzw. 0,25 % monatlich.

 

Betriebskosten

Kosten für den laufenden Betrieb und den Unterhalt einer Immobilie, z. B. Heizkosten, Grundsteuer, Feuerversicherungs- und Haftpflichtbeiträge, Reparaturen.

 

Bewertungszahl

Mit der Bewertungszahl soll eine gerechte Zuteilungsreihenfolge bei Bausparverträgen gewährleistet werden. Hierbei werden Faktoren wie die Dauer und die Höhe der Sparleistungen berücksichtigt. Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, muss die von der Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl erreicht werden.

 

Bewirtschaftungskosten

Ausgaben für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei vermieteten Immobilien gibt es zwei verschiedene Arten: So können dem Mieter umlagefähige Bewirtschaftungskosten in Rechnung gestellt werden (z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung etc.). Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten muss der Vermieter hingegen allein tragen (z. B. Verwalterkosten, Instandhaltungsrücklage).

 

Bodenwert

Wert des Grundstücks, welcher abhängig von Größe, Lage, Zuschnitt, Beschaffenheit und Grad der Erschließung ist. Berechnet wird der Wert nach folgender Formel:

Quadratmeterpreis (inkl. Erschließung, aber ohne Grundstückserwerbskosten) x Grundstücksgröße

 

Bonität

Wenn eine Darlehensgewährung unter persönlichen und sachlichen Gesichtspunkten vertretbar ist, spricht man von Bonität bzw. Kreditwürdigkeit. Um die persönliche Bonität des Darlehensnehmers zu beurteilen, wird vor allem eine Schufa-Auskunft herangezogen. Die sachliche Bonität wird hingegen anhand sämtlicher Unterlagen über das Einkommen und die Ausgaben geprüft.

 

Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bei Nichtzahlung des Dritten (Schuldners) einzustehen - der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen (selbstschuldnerische Bürgschaft).

CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Mit ihrem CO2-Gebäudesanierungsprogramm gewährt die KfW Eigentümern eines Altbaus günstige Darlehen für Umbauarbeiten, die den Energieverbrauch der Immobilie deutlich senken. Dieses Programm können Sie über uns beantragen.

 

Courtage

Lohn eines Maklers für einen Vertragsabschluss. Übliche Provisionssätze bei Vermietungen liegen bei ein bis zwei Monatsmieten. Bei Grundstücks- oder Immobilienvermittlungen werden 3 % bis 6 % des Kaufpreises fällig.

 

Damnum

Selten verwendeter Begriff für Disagio. Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das Damnum stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den zu zahlenden Solllzins senkt. Für Kapitalanleger kann ein Damnum steuerlich interessant sein, da es zu den Geldbeschaffungskosten gehört, die als Werbungskosten absetzbar sind.

 

Darlehensantrag

Darlehensantrag oder Kreditantrag bedeutet das offizielle Nachfragen bei einer Bank um einen Kredit. Wer also einen Kredit aufnehmen möchte, muss einen formellen Antrag stellen, und die Bank, Sparkasse oder Versicherung prüft dann, ob sie dem Antragsteller das Geld leiht.

 

Darlehensbewilligung

Rechtlich verbindliche Zusage eines Darlehensgebers über die Gewährung eines Darlehens.

 

Darlehensphase

An die Sparphase eines Bausparvertrags schließt sich mit Auszahlung des Darlehens die Darlehensphase an. Hierfür muss ein separater Darlehensvertrag geschlossen werden. Im Anschluss daran zahlt der Darlehensnehmer jeden Monat seine Darlehensrate an die Bausparkasse. Diese setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Das Darlehen wird damit annuitätisch getilgt.

 

Disagio

Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das Disagio stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den Sollzins senkt. Für Kapitalanleger kann ein Disagio steuerlich interessant sein, da es als Werbungskosten absetzbar ist.

 

degressive Abschreibung

Alternativ zur linearen Abschreibung können die Herstellungs- und Anschaffungskosten für Neubauten auch degressiv mit jährlich abnehmenden Sätzen abgeschrieben werden. Aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung ist die Steuer mindernde Wirkung in den ersten Jahren höher.

 

 

 

 

Fertighaus

Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude in Massiv- oder Holzbauweise. Meist werden sie an den Käufer schlüsselfertig übergeben, jedoch ist auch eine Auslieferung als Ausbauhaus möglich, bei dem ein Teil des Ausbaus vom Käufer in Eigenleistung übernommen wird. Im Normalfall werden diese auch von den Banken finanziert.

 

Festdarlehen

Langfristiges Darlehen, das am Ende der Sollzinsbindung in einer Summe zurückgezahlt wird. Während der Sollzinsbindung sind nur die Zinsen zu entrichten. Für die Tilgung des Darlehens werden häufig Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Investmentfonds bespart.

 

Festzins

Der bei Hypothekendarlehen für einen bestimmten Zeitraum festgeschriebene Zinssatz. Eine Kündigung des Darlehens ist in dieser Zeit nicht möglich. Nur bei einer Sollzinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren kann das Darlehen unter Berücksichtigung einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden.

 

Festzinsdarlehen

Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen vorher bestimmten Zeitraum garantiert, unabhängig davon, ob die Zinsen steigen oder fallen. Das Gegenteil eines Festzinsdarlehens ist ein Gleitzinsdarlehen, bei dem sich die Konditionen in Abhängigkeit des am Markt gültigen Zinses jederzeit ändern.

 

Feuerversicherung

Eine Feuerversicherung deckt Schäden an Gebäuden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Im Schadensfall sollte sie die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes (Neuwertversicherung) übernehmen. Der Nachweis einer bestehenden Brandversicherung ist für die Finanzierung einer Immobilie eine Grundvoraussetzung.

 

Finanzierungsplan

Detaillierte Aufstellung der Herstellungs- und Erwerbskosten einerseits sowie der für die Finanzierung einzusetzenden Eigen- und Fremdmittel andererseits. Der Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Differenz der Gesamtkosten und der Eigenmittel. Daraufhin kann für den Darlehensnehmer ein Tilgungsplan erstellt werden, der die anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen auflistet und die monatliche Belastung enthält.

 

Flurkarte

Landkarte, die alle Flurstücke einer Gemarkung abbildet. Diese Karte kann beim zuständigen Katasteramt eingesehen und angefordert werden.

 

Flurstück

Bezeichnung für eine bestimmte Grundstücksfläche, die eine genaue Identifizierung dieser Fläche ermöglicht. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

 

Forward-Darlehen

Darlehen, mit dem sich ein Darlehensnehmer bereits heute einen Zinssatz für ein Darlehen in der Zukunft sichert. Voraussetzung für die Aufnahme eines Forward-Darlehens ist das Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung erfolgen kann. Häufig wird diese Darlehensform genutzt, wenn die Sollzinsbindung des bestehenden Darlehens erst in 12 bis 66 Monaten ausläuft, das aktuelle Zinsniveau jedoch gesichert werden soll. Für Forward-Darlehen werden je nach Dauer der "Aufschubzeit" Zinsaufschläge berechnet. Es fallen keine Bereitstellungszinsen an.

 

Fremdkapital

Alle Finanzierungsmittel, die dem Darlehensnehmer von Dritten (Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, öffentliche Stellen oder Familie/Freunde) zur Verfügung gestellt werden.

 

Förderung des Wohneigentums

Um in der Bundesrepublik Deutschland die Wohneigentumsquote zu erhöhen, wurden zur Erleichterung von Baufinanzierungen staatliche Förderungen eingerichtet. Dies wurde einerseits durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel, Bürgschaften oder Zulagen ermöglicht. Andererseits besteht die Möglichkeit, bestimmte beim Bau anfallende Kosten steuerlich geltend zu machen. Die staatliche Förderung wurde jedoch unter anderem mit der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 gekürzt.

Geldbeschaffungskosten

Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Dazu gehören z. B. Bearbeitungskosten, Vermittlerprovisionen, Gutachterkosten, Notar- und Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld etc. Von der Bank erhobene Kosten werden oft direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.

 

Gemeinschaftseigentum

Dieser Begriff taucht meist in Zusammenhang mit Eigentumswohnungen auf. Zum Gemeinschaftseigentum gehören die Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten sind. Dazu gehören alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit notwendig sind, wie z. B. Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Miteigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten.

 

Gesamtschuldner

Wenn mehrere Darlehensnehmer gemeinschaftlich für einen Kredit haften, spricht man von einer gesamtschuldnerischen Haftung. Jeder Gesamtschuldner ist damit unabhängig von den anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommen Gesamtschuldners frei. Sie darf jedoch die Leistung nur einmal verlangen.

 

Gewässerschadenhaftpflicht

Wenn Sie einen Öltank besitzen, haften Sie in einem Schadensfall für alle auftretenden Schäden und deren Folgen in unbegrenzter Höhe. Mit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung können Sie sich gegen dieses Risiko absichern.

 

Gleitzinsdarlehen

Darlehen, dessen Konditionen die Bank jederzeit aufgrund von marktüblichen Zinsentwicklungen ändern kann. Dieses Zinsänderungsrisiko wird meist mit günstigeren Einstiegskonditionen belohnt.

 

Globalbelastung

Eine Globalbelastung liegt vor, wenn ein Grundpfandrecht auf mehreren Grundstücken lastet. Dabei haftet jedes Grundstück für den Gesamtbetrag des Grundpfandrechts. Die Grundpfandrechtsgläubiger sichern sich so gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab, da sie alle oder eine beliebige Auswahl der Grundstücke zur Befriedigung ihrer Forderungen verwerten können.

 

Grundbuch

Beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart sowie die Eigentumsverhältnisse. Außerdem enthält es eine Aufstellung der Rechte an anderen Grundstücken sowie der Lasten und Beschränkungen. Jeder mit berechtigtem Interesse (z. B. Käufer) kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, d. h. auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden.

 

Grundbuchamt

In dieser Abteilung des Amtsgerichts werden die Grundbücher und Grundakten geführt. Für Grundbuchauszüge und Einsichten in das Grundbuch muss man sich an das Grundbuchamt wenden.

 

Grundbuchauszug

Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die beim zuständigen Grundbuchamt von jedem mit berechtigtem Interesse angefordert werden kann.

 

Grundbucheinsicht

Bei berechtigtem Interesse kann das Grundbuch beim Grundbuchamt eingesehen werden. Käufer und Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse und können jederzeit einen Grundbuchauszug verlangen.

 

Grunddienstbarkeiten

Bei Grunddienstbarkeiten handelt es sich um Rechte Dritter am bezeichneten Grundstück. Sie sind in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Typische Grunddienstbarkeiten sind Wegerechte, Leitungsrechte sowie Geh- und Fahrtrechte.

 

Grunderwerbsteuer

Steuerliche Belastung beim Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke. Diese kann zwischen 3,5 - 5 % des Kaufpreises betragen. Auskunft über die genaue Höhe erteilt das örtliche Finanzamt.

 

Grundflächenzahl

Die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl gibt an, wie groß die Grundfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 dürften beispielsweise 40 % des Grundstücks bebaut werden, wobei Grundflächen von Garagen und Stellplätzen sowie deren Zufahrten mitzurechnen sind.

 

Grundpfandrecht

Mit einem Grundpfandrecht sichert ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Immobilienbesitzer ab. Hierfür wird beispielsweise eine Hypothek oder eine Grundschuld eingetragen.

 

Grundschuld

Eine Grundschuld wird meist zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Damit sichert dieser seine Forderungen gegenüber dem Eigentümer ab. Die Grundschuld ist somit ein Pfandrecht an einer Immobilie. Sie ist abstrakt, dass heißt, dass sie auch ohne Bestehen einer bestimmten Forderung im Grundbuch aufgeführt sein kann.

 

Grundschuldbestellung

Mit der Grundschuldbestellung stimmt ein Eigentümer der Belastung seiner Immobilie zu. Diese Zustimmung muss notariell beurkundet werden und ist mit dem Antrag auf Eintragung in das Grundbuch verbunden.

 

Grundschuldzins

Der Grundschuldzins wird zusammen mit der Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Während die Höhe der Grundschuld meist dem Nettodarlehensbetrag entspricht, weicht der Grundschuldzins erheblich vom Darlehenszins ab. Damit möchte der Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung weitere Forderungen (ausstehende Zinszahlungen, Kosten für Zwangsversteigerung etc.) abdecken.

 

Grundsteuer

Von den Gemeinden erhobene Steuer auf Grundbesitz. Sie wird nach einheitlichen Grundsätzen erhoben. Die Höhe hängt im Wesentlichen von dem jeweiligen Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinden ab.

 

Grundstück

Räumlich exakt abgetrennter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts eingetragen ist. Die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Gebäude gehören zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks.

 

geschlossener Immobilienfonds

Geschlossene Immobilienfonds investieren das Geld ihrer Gesellschafter größtenteils in gewerbliche Immobilien. Diese Fonds beschränken sich meist auf die Finanzierung eines oder weniger Objekte. Anders als bei offenen Fonds ist das Zertifikatskapital damit auf eine feste Summe begrenzt. Die Investoren werden entweder Miteigentümer an den Grundstücken oder Gesellschafter einer KG oder BGB-Gesellschaft. Geschlossene Immobilienfonds eignen sich speziell für Anleger, die mit begrenztem Kapitaleinsatz und ohne eigenen Verwaltungsaufwand am wirtschaftlichen Nutzen einer Immobilie teilhaben und zudem Steuervorteile erzielen wollen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie verpflichtet, Ihr Objekt in einem für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten. Wenn dennoch Personen oder Sachwerte geschädigt werden, müssen Sie Schadenersatz leisten. Gegen dieses Risiko können Sie sich mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern.

 

Herstellungskosten

Aufwendungen, die bei der gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes anfallen. Dazu zählen Baukosten, Architektenhonorare, Kosten für Außenanlagen und Gebühren für die Baugenehmigung.

 

Hypothek

Mit einer Hypothek können Gläubiger ihre Forderung gegenüber dem Immobilieneigentümer durch das Grundstück absichern. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek abhängig von der ihr zugrunde liegenden Forderung. Ist die persönliche Forderung bezahlt, erlischt auch die Hypothek. Heutzutage sind Hypotheken weitestgehend durch Grundschulden ersetzt worden (Reduzierung von Kosten und Arbeitsaufwand).

 

Hypothekenbank

Die Hauptaufgabe von Hypothekenbanken liegt in der Gewährung von mittel- und langfristigen grundpfandrechtlich gesicherten Krediten in Form von Hypotheken- und Kommunaldarlehen. Die Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalobligationen. Die Hypothekenbanken (auch Realkreditinstitute genannt) unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen.

 

Hypothekendarlehen

Durch ein Grundpfandrecht gesichertes langfristiges Darlehen. Um den Hypothekendarlehensnehmer gegen kurzfristige Zinsschwankungen abzusichern, wird der vereinbarte Zins für einige Jahre festgeschrieben.

Immobilie

Allgemeine Bezeichnung für unbebaute oder bebaute Grundstücke aller Art einschließlich der darauf errichteten Gebäude.

 

Immobilienfinanzierung

Die meisten Menschen benötigen eine Immobilienfinanzierung, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten. Hierfür nehmen sie einen Kredit bei einer Bank auf und zahlen diesen über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder Jahrzehnten wieder zurück. Wenn ein Kreditnehmer seine Immobilienfinanzierung über uns beantragt, muss er nicht selbst bei den Banken anfragen und die verschiedenen Angebote vergleichen, sondern erhält die auf ihn individuell zugeschnittene Immobilienfinanzierung ohne viel Aufwand.

 

Immobilienfonds

Fonds zur Finanzierung bestimmter Bauobjekte. Hierbei kann zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterschieden werden. Immobilienfonds unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften.

 

Instandhaltungskosten

Kosten, die durch die Beseitigung der üblichen und gebrauchsbedingten Abnutzung bei Immobilien anfallen. Darunter fallen regelmäßige Schönheitsreparaturen oder die Instandhaltung der Heizungsanlage etc. Instandhaltungskosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

 

Instandhaltungsrücklage

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 21 Abs. 5 WEG) vorgeschriebener, regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag zur Beseitigung auftretender Schäden und Mängel am Gemeinschaftseigentum. Der von allen Miteigentümern aufzubringende Betrag richtet sich nach der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen. Im Allgemeinen liegt er zwischen 0,8 % und 1,0 % p.a. der Herstellungskosten.

 

Investorenfinanzierung

Wenn eine Immobilie nicht zur privaten Nutzung sondern als Kapitalanlage erworben wird, stellt das auch an die Finanzierung andere Anforderungen. Hierbei werden zum einen andere Bewertungsverfahren angesetzt. Zum anderen weichen bei einer so genannten Investorenfinanzierung für gewöhnlich auch die Konditionen geringfügig von denen einer privaten Baufinanzierung ab.

JEX

Index, der das Segment der Jumbo-Pfandbriefe abbildet.

 

Kapitalanlage

Neben der Selbstnutzung von Wohneigentum, kann eine Immobilie auch vermietet oder verpachtet werden. In einem solchen Fall ist die Anschaffung eine Kapitalanlage, die einen möglichst hohen Gewinn abwerfen soll. Dieser wird unter anderem durch Mieteinnahmen und steuerliche Vorteile erzielt.

 

Kapitaldienstfähigkeit

Ein Kreditnehmer verfügt über Kapitaldienstfähigkeit, wenn er die Belastungen durch ein Darlehen aus seinen laufenden Einkünften bedienen kann. Diese wird vor jeder Darlehensvergabe überprüft.

 

Kapitalkosten

Im Bereich der Baufinanzierung versteht man unter Kapitalkosten die Zinsen, die ein Kunde für die in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel zahlen muss.

 

Kaufvertrag

Der Kauf einer Immobilie muss durch einen notariell beurkundeten Vertrag erfolgen, da das Geschäft sonst nicht rechtsgültig ist. Hierbei werden auch die Bedingungen für die Eigentumsübertragung geklärt. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Die drei Schritte zum Erwerb einer Immobilie sind:

• Notarieller Abschluss des Kaufvertrages

• Notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang

• Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch.

Erst mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks.

 

KfW

KfW ist die Abkürzung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dieses bundeseigene Institut vergibt zinsgünstige Darlehen, mit denen der private Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert sowie die Wirtschaft gestützt werden sollen. Die KfW vergibt ihre Mittel nicht selbst, sie müssen über ein durchleitendes Institut beantragt werden. Dies kann auch im Zuge einer Finanzierungsanfrage bei uns erfolgen.

 

KfW-Darlehen

Ein KfW-Kredit ist ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie ist die weltweit größte nationale Förderbank, mit der der deutsche Staat Bau- und Sanierungsmaßnahmen fördert. Insofern kann man unter einem KfW-Darlehen auch die Förderung des Staates verstehen, seinen Bürgern den Vermögensaufbau unter bestimmten Bedingungen zu erleichtern.

 

KfW-Wohneigentumsprogramm

Das von der KfW aufgelegte Wohneigentumsprogramm eignet sich für alle, die eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben möchten. Dieses Programm können Sie über uns beantragen.

 

Kommunalobligation

Von einem Kreditinstitut emittiertes festverzinsliches Wertpapier, welches durch eine Forderung gegen Städte und Gemeinden besichert ist.

 

Konditionen

Als Konditionen bezeichnet man die Kosten, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zu Verfügung zu stellen. Hierzu zählen: Sollzinssatz, Dauer der Sollzinsfestschreibung, Auszahlungskurs, Tilgungssatz sowie der Beginn der Tilgung, Bearbeitungskosten und Bereitstellungszinsen. Die günstigste Finanzierung lässt sich nur unter Einbeziehung aller Eckpunkte und durch den sorgfältigen Vergleich der Gesamtkondition ermitteln.

 

Konditionenanpassung

Bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung müssen für den folgenden Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Änderungswünsche des Kunden können zu diesem Zeitpunkt selbstverständlich berücksichtigt werden (z. B. Höhe des Darlehensbetrages, Höhe des Tilgungssatzes etc.).

 

Konsumentenkredit

Ein Konsumentenkredit eignet sich insbesondere für Beträge zwischen 3.000 und 75.000 Euro. Die Absicherung erfolgt nicht über die Eintragung einer Grundschuld, wie bei der klassischen Baufinanzierung. Konsumentenkredite sind daher insbesondere für Mieter und Immobilienbesitzer, deren Immobilie derzeit über eine aktive Grundschuld stark belastet ist, von Vorteil. Konsumentenkredite zeichnen sich durch eine feste monatliche Rate über die gesamte Laufzeit (bis zu zehn Jahre) aus. Einige Banken bieten auch kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeiten.

 

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Darlehen, mit denen der private Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert sowie die Wirtschaft gestützt werden sollen. Die KfW vergibt ihre Mittel nicht selbst, sie müssen über ein durchleitendes Institut beantragt werden. Dies kann auch im Zuge einer Finanzierungsanfrage bei uns erfolgen.

 

Kreditfähigkeit

Nur volljährige und damit uneingeschränkt geschäftsfähige Personen sind per Gesetz kreditfähig. Allerdings kann Jugendlichen unter 18 Jahren durch eine gerichtliche Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen und älteren Personen unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.

Laufzeit

Die Laufzeit eines Darlehens umfasst den Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung. Die Laufzeit ist abhängig vom Tilgungssatz und vom Sollzinssatz. Gerne wird der Begriff Laufzeit mit dem der Sollzinsbindung verwechselt. Diese beschreibt im Gegensatz zur Laufzeit lediglich den Zeitraum, für den die Zinsen fest vereinbart sind.

 

Legitimation

Jeder Darlehensnehmer muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Häufig kann aufgrund der räumlichen Entfernung des Kreditinstituts die Vorlage der notwendigen Papiere nicht persönlich erfolgen. Hier übernimmt die Deutsche Post AG im Rahmen des Postident-Verfahrens vielfach die Legitimationsprüfung.

 

Lineare Abschreibung

Alternativ zur degressiven Abschreibung, bei der sich die Abschreibungsrate mit der Zeit verringert, können die Herstellungs- und Anschaffungskosten auch linear abgeschrieben werden. Hierbei bleiben die jährlichen Raten über die gesamte Laufzeit konstant. Damit ist auch die Steuer mindernde Wirkung gleichbleibend.

 

Löschungsbewilligung

Öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z. B. Kreditgeber). Nach der Rückzahlung des Darlehens wird hiermit der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt.

 

Makler- und Bauträgerverordnung

In der MaBV sind die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger geregelt, die nach § 34c GewO einer Erlaubnis für die Ausübung ihres Gewerbes bedürfen.

 

Maklerprovision

Entgelt, das für die Vermittlung von Immobilien an einen Makler gezahlt werden muss. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart und liegt in der Regel zwischen 3 % und 6 % zzgl. MwSt des Kaufpreises.

 

Marktzins

Der Marktzins bezeichnet den Zinssatz auf einem Finanzmarkt. Der Marktzins ist abhängig von Angebot und Nachfrage nach Krediten - boomt eine Wirtschaft und es werden viele Kredite aufgenommen, steigt in der Regel der Marktzins.

 

Massivhaus

„Massivhaus“ ist ein Begriff aus dem Bauwesen, der auch häufig in der Immobilienbranche benutzt wird. Unter „Massivhaus“ wird üblicherweise ein Gebäude aus Mauerwerk und Beton bzw. Stahlbeton verstanden, dass nach den Prinzipien der Massivbauweise erstellt ist. Im Wohnungsbau bedeutet dies, dass die Wände im Wesentlichen aus Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton und die Decken aus Stahlbeton, Leichtbeton, Porenbeton oder Ziegeln bestehen.

Massivhäuser werden meist auf der Baustelle von Grund auf erstellt. Dabei werden auch Fertigteile (z. B. für Wände, Treppen, Balkone und Decken) verwendet. Heute bieten viele Firmen auch Massivhäuser schlüsselfertig an. Der Bauherr hat bei einem schlüsselfertigen Massivhaus meist nur einen Vertragspartner für das gesamte Haus (Bauträger/Generalübernehmer).

Die Wände von Massivhäusern bestehen meist aus Kalksandsteinen, Leichtbetonsteinen, Betonsteinen, Porenbetonsteinen (früher auch als Gasbeton bezeichnet) oder Ziegeln. Bei Altgebäuden zudem aus Natursteinen, Schlackesteinen, Lehmziegeln oder Eisenbeton. Auch Beton, Leichtbeton oder Stahlbeton kann zur Anwendung kommen. Die Außenwand kann ein-, zwei- oder dreischalig ausgeführt sein. Nichttragende Innenwände können auch in Trockenbau errichtet sein.

 

Modernisierung

Bei einer Modernisierung wird der Wohn- oder Nutzwert eines bestehenden Gebäudes erhöht und an die Anforderungen gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse angepasst. Dies kann beispielsweise durch eine Veränderung des Grundrisses oder die Erneuerung der Ausstattung erreicht werden. Durch die Modernisierung wird der Gebrauchswert nachhaltig erhöht oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert.

 

Muskelhypothek

Umgangssprachliche Bezeichnung für Eigenleistung. Persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird. Die Höhe der Muskelhypothek wird meist überschätzt. Risiken liegen in dem hohen Zeitaufwand, der längeren Bauzeit, der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.

Nachfinanzierung

Als Nachfinanzierung wird ein über den ursprünglich abgeschlossenen Nettodarlehensbetrag hinausgehender Finanzierungsbedarf bezeichnet. Eine Nachfinanzierung kann notwendig werden, wenn die für das Bauvorhaben geplanten Kosten während der Bauphase überschritten werden und deswegen zusätzliche Gelder aufgenommen werden müssen.

 

Nebenkosten

Beim Kauf einer Immobilie entstehen folgende Nebenkosten: Grunderwerbssteuer (3,5 %), Notar- und Grundbuchgebühren (1,5 %) und ggf. Maklerprovision (ab 3,0 % zzgl. MwSt.). Diese Kosten dürfen bei der Kalkulation der Gesamtinvestition nicht vernachlässigt werden. Nach dem Erwerb fallen laufende Nebenkosten in Form der Betriebskosten/Bewirtschaftungskosten an. Sie sind bei der Ermittlung der monatlichen Belastung zu berücksichtigen.

 

Nebenleistungen

Nebenleistungen sind alle über die Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, wie z. B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge oder Bürgschaftsgebühren.

 

Negativbescheid

Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen bescheinigt hiermit, dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden. Dieser Bescheid muss meist vor Bestellung einer Grundschuld vorliegen.

 

Negativbescheinigung

Gemeinden steht grundsätzlich bei allen Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu, welches keiner Eintragung im Grundbuch bedarf. Mit dem Ausstellen einer Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, dass sie dieses Recht nicht ausüben wird.

 

Negativerklärung

Mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe (z. B. 10.000 Euro). Mittels der Negativerklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht zuungunsten des Kreditgebers zu verändern. Dies könnte beispielsweise durch die Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes der Fall sein. Die Negativerklärung wird statt einer Grundschuldeintragung eingesetzt.

 

Nichtabnahmeentschädigung

Werden zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge von einem Darlehensnehmer nicht abgenommen, entsteht dem Kreditinstitut ein Verlust. Diesen muss der Darlehensnehmer durch eine entsprechende Entschädigung - die Nichtabnahmeentschädigung - ausgleichen.

 

Nießbrauch

Belastung einer Immobilie in Abt. II des Grundbuchs zugunsten einer bestimmten Person. Diese Person ist berechtigt, aus der Immobilie einen Nutzen zu ziehen. Beispiele hierfür sind Wohnrechte oder Ansprüche auf Mieteinnahmen aus der besagten Immobilie. Ein Nießbrauch macht eine Immobilie normalerweise unverwertbar.

 

Nominalzins

Der Gesetzgeber hat den Begriff des Nominalzinssatzes durch den Begriff "Sollzinssatz" ersetzt. Er kann gebunden oder veränderlich vereinbart werden.

 

Notaranderkonto

Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto, auf dem fremde Gelder treuhänderisch verwaltet werden. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar gewährleistet eine zweckmäßige Verwendung der Gelder (Treuhandauftrag).

 

notarieller Kaufpreis

Der Kaufpreis, der einem bei einem Notar geschlossenen Kaufvertrag zugrunde liegt. Der notarielle Kaufpreis ist u. a. maßgebend für die steuerliche Abschreibung, die Grunderwerbssteuer sowie für die Ermittlung des Beleihungswertes.

Objektbeschränkung

Jeder Steuerpflichtige kann die staatliche Grundförderung für Bau oder Kauf einer Immobilie nach § 10e EStG beanspruchen. Allerdings ist diese Förderung grundsätzlich auf ein Objekt beschränkt und kann daher nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. Ehegatten können die Förderung folglich für zwei Objekte in Anspruch nehmen.

 

offene Immobilienfonds

Bei offenen Immobilienfonds erwirbt der Anleger unmittelbares gemeinschaftliches Eigentum an mehreren Immobilien und sichert sich das Know-how erfahrener Manager, denen er Erwerb und Betreuung rentabler Objekte anvertraut. Die Geldinstitute können die Immobilienzertifikate unbeschränkt ausgegeben, wobei es abhängig von Angebot und Nachfrage bei der Anzahl und dem Kurs der umlaufenden Anteile ständige Änderungen geben kann.

 

 

Personalkredit

Ein durch die persönliche Kreditwürdigkeit des Schuldners gesicherter Kredit. Vor der Vergabe eines Personalkredits werden das Einkommen, die Vermögenssituation und die Kapitaldienstfähigkeit des Kunden geprüft. Die Beleihung ist unter Berücksichtigung vorgehender Rechte in der Regel auf 80 % des Beleihungswertes begrenzt.

 

Pfandbriefe

Pfandbriefe sind Anleihen von Banken, die mit besonderen Sicherheiten ausgestattet sind. Die Sicherheiten für Pfandbriefe beruhen auf Grundstücken oder Immobilien, die Sicherheitsregeln sind in dem bereits 1899 geschriebenen Hypothekenbankgesetz zusammengefasst. Mit Pfandbriefen refinanzieren Banken Kredite, die sie selbst an Kunden ausgeben.

 

Preisangabenverordnung

Verordnung zum Schutz der Verbraucher. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind die Kreditinstitute laut Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und Effektivzinssätze aufzulisten.

 

Prolongation

Verlängerung eines bestehenden Darlehens. Im Gegensatz zur Umschuldung werden hier lediglich die Zinsen neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers (der Bank) findet nicht statt.

Quellensteuer

Steuer auf Einnahmen aus Kapitalvermögen, die gleich am Entstehungsort, der "Quelle", von diesen Einnahmen abgezogen wird.

 

 

 

Rangrücktritt

Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern.

 

Rangstelle

Gläubiger eines Darlehensnehmers werden in einer bestimmten Reihenfolge im Grundbuch gelistet. Die jeweilige Rangstelle ist im Fall einer Zwangsvollstreckung wichtig: Je besser die Platzierung, desto höher ist die Chance, dass die ausstehenden Forderungen bedient werden können, da die Forderungen der Reihe nach bedient werden.

 

Rate

Die Kreditrate nennt man den Betrag, den ein Kunde, Kreditnehmer, an Banken, Versicherung oder Sparkasse, den Kreditgeber, regelmäßig, meist monatlich, zurückzahlt. Sie setzt sich dabei aus dem Zins und aus der Tilgung zusammen.

 

Ratenkredit

Ein Ratenkredit eignet sich insbesondere für Beträge zwischen 3.000 und 75.000 Euro. Die Absicherung erfolgt nicht über die Eintragung einer Grundschuld, wie bei der klassischen Baufinanzierung. Ratenkredite sind daher insbesondere für Mieter und Immobilienbesitzer, deren Immobilie derzeit über eine aktive Grundschuld stark belastet ist, von Vorteil. Ratenkredite zeichnen sich durch eine feste monatliche Rate über die gesamte Laufzeit (bis zu zehn Jahre) aus. Einige Banken bieten auch kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeiten.

 

Realkredit

Ein in der Regel durch die Eintragung von Grundpfandrechten ins Grundbuch abgesicherter langfristiger Kredit, der meist Investitionszwecken dient. Realkredite von Banken werden grundsätzlich an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen, Darlehen von Bausparkassen hingegen an zweiter Stelle.

 

Realkreditinstitut

Hauptaufgabe von Realkreditinstituten liegt in der Gewährung von überwiegend mittel- und langfristigen grundpfandrechtlich gesicherten Krediten in Form von Hypotheken und Kommunaldarlehen. Die Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalobligationen. Die Realkreditinstitute (auch Hypothekenbanken genannt) unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen.

 

Refinanzierung

Mittelbeschaffung eines Kreditinstituts, um Darlehen vergeben zu können. Bei Hypothekenbanken geschieht dies über Ausgabe von Pfandbriefen. Die Bank gibt Pfandbriefe an Anleger aus und reicht das erhaltene Geld an Darlehensnehmer weiter.

 

Rendite

Die Rendite (von ital. "rendita" Einnahmen) wird umgangssprachlich oft mit dem prozentualen Gewinn gleichgesetzt: Sie errechnet sich aus dem Verhältnis des Wertes einer Aktie oder hier einer Pfandleihe zur Höhe der Dividende und gibt den Ertrag in Prozent an. Beispiel: eine Aktie mit dem Wert von 400 Euro zahlt 8 Euro Dividende, dann ist die Rendite 2 Prozent, denn 2 Prozent von 400 Euro sind 8 Euro.

 

Renovierung

Instandhalten oder Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands einer Immobilie. Davon abzugrenzen ist die Modernisierung, welche den Gebrauchswert erhöht bzw. die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessert.

 

Restschuld

Zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgter (zurückgezahlter) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld kann anhand eines Tilgungsplans festgestellt werden.

 

Restschuldversicherung

Möglichkeit des Darlehensnehmers, seine Darlehensraten gegen Tod, Unfall oder Krankheit abzusichern. In der Regel wird die im Todesfall noch ausstehende Restschuld durch die Versicherungsgesellschaft beglichen. Außerdem werden zusätzliche Dienstleistungen wie eine Unfall- oder Krankenversicherung angeboten. Die Restschuldversicherung ist bei vielen Bausparkassen obligatorisch für die Darlehensgewährung.

 

Risikolebensversicherung

Reine Todesfallversicherung, die oftmals als Zusatzsicherheit für Immobiliendarlehen abgeschlossen wird. Sie sichert das Todesfallrisiko des Darlehensnehmers ab und stellt für die Hinterbliebenen eine finanzielle Absicherung dar.

 

Rückauflassungsvormerkung

Eine Rückauflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen und sichert die Ansprüche des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks. Der Eintrag einer solchen Vormerkung kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken vor, die von Städten und Gemeinden verkauft werden. Der Kauf des Grundstücks ist mit bestimmten Auflagen verbunden. Hält der Käufer diese Auflagen nicht ein, hat der frühere Eigentümer (in diesem Fall die Stadt) einen Anspruch auf Rückübertragung.

 

Rücktritt vom Darlehensvertrag

Einseitige Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Kreditvertrags durch den Darlehensgeber. Das Institut wird von dem Vertrag zurücktreten, wenn beispielsweise nachträglich Informationen bekannt werden, die eine Auszahlung nicht mehr rechtfertigen. Auch falsche Angaben im Darlehensantrag berechtigen den Kreditgeber, zurückzutreten und eine so genannte Nichtabnahmeentschädigung zu verlangen.

Sachwertverfahren

Der Wert eigengenutzter Immobilien wird mit dem Sachwertverfahren ermittelt. Er ergibt sich aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert und dem Wert der Außenanlagen. In der Praxis wird bei der Berechnung des Gebäudewerts oft ein Abschlag genommen, weshalb der Sachwert bis zu 30 % unter den tatsächlichen Anschaffungskosten liegen kann. Bei Eigentumswohnungen wird nur unter bestimmten Umständen das Sachwertverfahren angewandt.

Schufa

Die Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung wird mit Schufa abgekürzt. Die Schufa erhält von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Diese Informationen stellt sie den Banken auf Anfrage zur Verfügung - selbstverständlich unter der strengen Beachtung des Datenschutzes.

 

Schuldnertausch

Beim Verkauf einer Immobilie kann die Finanzierung mitverkauft werden. Der Käufer wird dann zum Schuldner des Darlehens. Der Schuldnertausch kann nur mit Genehmigung des Gläubigers (Darlehensgeber) durchgeführt werden. Ihm geht eine eingehende Bonitätsprüfung voraus. Die Bewilligung erfolgt meist gegen eine einmalige Vergütung von 1 bis 2 % der Restschuldsumme.

 

Schuldzinsen

Entgelt für die Überlassung von Finanzierungsmitteln. Schuldzinsen sind nur bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten steuerlich absetzungsfähig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Finanzierungskosten vor oder nach dem Einzug des Mieters angefallen sind.

 

Schuldzinsenabzug

Bei vermieteten Objekten haben Schuldzinsen den Charakter von Werbungskosten und können daher von der Steuer abgesetzt werden.

 

Schuldübernahme

Bei einer Schuldübernahme tritt der bisherige Darlehensnehmer aus dem Darlehensvertrag aus, während ein neuer Darlehensnehmer einspringt. Dieser Vorgang setzt das Einverständnis aller Vertragsparteien voraus. Eine Schuldübernahme kann nur durch einen notariellen Vertrag oder die notarielle Beurkundung eines Vertrags erfolgen. Sie ist meist problemlos möglich, sofern die Bonität des neuen Darlehensnehmers mindestens so gut ist wie die des bisherigen.

 

Schätzkosten

Kosten, die bei der Wertermittlung einer Immobilie anfallen.

 

Sittenwidrigkeit

Der Begriff Sittenwidrigkeit ist ein Rechtsbegriff, der ein Verhalten oder auch einen Vertrag betreffen kann, der von seinem Inhalt, seinem Beweggrund oder seinem Zweck gegen das Anstandsgefühl "aller billig und gerecht Denkenden verstößt". Allerdings darf die rechtliche Einschätzung, ob ein Vertrag sittenwidrig ist, nicht mit der gesellschaftlichen Vorstellung von Sittlichkeit verwechselt werden.

 

Sofortkredit

Sofortkredite sind eine synonyme Bezeichnung für Konsumentenkredite. Diese Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro werden zu einem festen Zinssatz für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren vereinbart. Da für diese Darlehen keine Grundschuld auf eine Immobilie benötigt wird, eignen sie sich insbesondere für Mieter und Besitzer bereits belasteter Immobilien.

 

Sollzinsbindung

(=Sollzinsfestschreibung) Zeitspanne, für die im Darlehensvertrag der Sollzins fest zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbart ist. Der Sollzins ist dadurch gebunden. Nach Ablauf der Sollzinsfestschreibung kann das Kreditinstitut gewechselt oder der Zins bzw. Zinssatz neu verhandelt werden.

 

Sollzinssatz

Der Sollzinssatz ist der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird - vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie wurde der Sollzinssatz Nominalzinssatz genannt.

 

Sondereigentum

Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwei Arten des Sondereigentums: Zum einen das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum), zum anderen das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum).

 

Sondernutzungsrecht

Bei Mehrfamilienhäusern werden oftmals Sondernutzungsrechte für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums vergeben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Kfz-Stellplätze für bestimmte Wohnungseigentümer freigehalten werden. Auch werden für Gartenanteile und Kellerräume Sondernutzungsrechte vergeben.

 

Sondertilgung

Neben dem monatlich regelmäßigen Tilgungsanteil können Darlehensnehmer auch außerplanmäßig ihre Schulden reduzieren. Diese Sondertilgungen können die Gesamtlaufzeit verkürzen oder die regelmäßigen Darlehensraten reduzieren.

 

Sondertilgungsoptionen

Neben der monatlich vereinbarten Rate besteht die Möglichkeit, pro Jahr einen gewissen Betrag, den man noch nebenher ansparen konnte, auf das Kreditkonto zu überweisen. Diese sogenannte Sondertilgungsoption ist im Kreditvertrag festgelegt und in der Regel auf eine gewisse Höhe beschränkt. Je höher die Sondertilgungen ausfallen, desto schneller ist man mit der Rückzahlung des Kredits fertig. Allerdings bietet nicht jeder Kreditgeber Sondertilgungsoptionen an.

 

Sparphase

Während der Sparphase eines Bausparvertrags kann der Bausparer monatlich gleichbleibende Beträge in seinen Vertrag einzahlen oder in unregelmäßigen Abständen größere Einzahlungen vornehmen. Auch kann er das gesamte Mindestguthaben mit einer Einmalzahlung einbringen.

 

staatliche Förderung

Der größte Block der staatlichen Förderung - die Eigenheimzulage - wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Jedoch können Häuslebauer über KfW-Darlehen an preiswerte Darlehen gelangen. Vermieter profitieren unterdessen von steuerlichen Vergünstigungen, wie z. B. Abschreibungen. Zudem bieten die Länder für den Wohnungsbau zinsgünstige Darlehen, laufende Zuschüsse und Bürgschaften. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt.

Teilauszahlungszuschlag

Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand eines Kreditinstituts, wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen (z. B. nach Baufortschritt) ausgezahlt wird. Dieser Zuschlag variiert je nach Bank: Während manche Institute nichts berechnen, können bei anderen zwischen 50,- und 100,- Euro fällig werden.

 

Teileigentum

Als Teileigentum wird das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes bezeichnet (z. B. Kellerräume oder Garten). Es steht immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

 

Teilungserklärung

Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Haus in verschiedene von einander getrennte Wohnungen geteilt wird. Die Teilung wird mit der Anlegung von eigenen Wohnungsgrundbüchern wirksam. Dadurch ist es möglich, diese Miteigentumsanteile selbständig zu belasten. Die Teilungserklärung gibt unter anderem Auskunft darüber, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- oder Gemeinschaftseigentum sind.

 

Tilgung

Mit Tilgung ist der Anteil der monatlichen Rate gemeint, der sich auf das Abzahlen der Kreditschuld bezieht. Tilgungsrate und Tilgung können also synonym verwendet werden.

 

Tilgungsaussatz

Wenige Banken bieten beispielsweise nach der Geburt eines Kindes an, die Tilgung für einige Zeit auszusetzen und nur noch die Zinsen zu bezahlen. Damit bleibt die Restschuld zwar bestehen, aber man hat über einen gewissen Zeitraum eine niedrigere monatliche Rate zu zahlen.

 

Tilgungsfreie Jahre

Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Darlehensnehmer, dass die Tilgung der Darlehensschuld erst eine gewisse Zeit nach Auszahlung des Darlehens beginnt.

 

Tilgungshypothek

Darlehen, das durch gleich bleibende Raten zurückgezahlt wird. Während sich der Zinsanteil durch die Zahlung verringert, erhöht sich automatisch der Tilgungsanteil (siehe auch Annuitätendarlehen).

 

Tilgungshöhe

Tilgung heißt der Teil der monatlichen Rate, mit dem der aufgenommene Kreditbetrag zurückgezahlt wird. Je höher die Tilgung angesetzt wird, desto schneller ist der Kredit abbezahlt. Wir empfehlen mindestens eine Tilgungshöhe von zwei Prozent. Weil Zinsen sich immer an der noch offenen Restschuld orientieren, steigt im Lauf der Zeit also die Tilgungshöhe, während die Höhe des Zinssatzes mit der Zeit kleiner wird.

 

Tilgungsplan

Zeitliche Darstellung eines Darlehensverlaufs von dessen Auszahlung bis zur planmäßigen Rückführung. Der Tilgungsplan gibt Auskunft über die Höhe der monatlichen Rate, den darin enthaltenen Zins- und Tilgungsanteil und die Restschuld. Die Darstellung ist auf monatlicher und jährlicher Basis möglich. Der Tilgungsplan kann nur für die Zeit der Sollzinsbindung exakte Zahlen liefern. Mit Vereinbarung einer neuen Zinsfestschreibung ist ein aktualisierter Tilgungsplan notwendig.

 

Tilgungsrate

Mit Tilgungsrate ist der Anteil der monatlichen Rate gemeint, der sich auf das Abzahlen der Kreditschuld bezieht. Tilgungsrate und Tilgung können also synonym verwendet werden.

 

Tilgungssatz

Bei Annuitätendarlehen ist dies die Höhe der anfänglichen Tilgung bezogen auf den Darlehensbetrag. Bei vereinbarter endfälliger Tilgung ist dies die Höhe der Sparrate.

 

Tilgungssatzwechsel

Wenn man die Höhe seiner Tilgung ändern möchte, nennt sich das Tilgungssatzwechsel. Die Tilgungshöhe ist entscheidend für die Geschwindigkeit, mit der ein Kredit zurückgezahlt wird. Ein Grund für einen Tilgungssatzwechsel kann sein, dass eine junge Familie die Rate senken möchte, wenn ein Elternteil in Elternzeit geht. Tilgungssatzwechsel sind aber nicht bei jeder Bank möglich, sie sind auch vorher im Kreditvertrag festgehalten.

 

Tilgungsstreckungskredit

Wird bei einem Hypothekendarlehen ein Disagio vereinbart, erhält der Darlehensnehmer bei der Auszahlung einen um das Disagio ermäßigten Betrag. Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke. Diese muss durch ein so genanntes Tilgungsstreckungsdarlehen geschlossen werden. Während der Tilgung dieses Darlehens bleibt das Hauptdarlehen tilgungsfrei. Dies führt zu einer Laufzeitverlängerung des Gesamtkredits.

 

Tilgungssurrogat

Wenn eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird, muss das Darlehen meist endfällig an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden. Daher muss der Darlehensnehmer einen Tilgungsersatz - auch Tilgungssurrogat genannt - besparen. Hierbei bieten sich unter anderem Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge oder Investmentfonds an.

 

Tilgungsverrechnung

Die Tilgungsleistungen reduzieren die Restschuld in regelmäßigen Abständen. Die Tilgungsverrechnung gibt den Zeitpunkt hierfür an. Wen beispielsweise eine "sofortige Tilgungsverrechnung" vereinbart wurde, wird die Zahlung entsprechend dem Eingang sofort mit der Restschuld verrechnet.

 

Tranche

In manchen Situationen kann es sich lohnen, die Baufinanzierung auf verschiedene Kreditgeber mit verschiedenen Laufzeiten und Konditionen aufzuteilen. Im Fachjargon wird von Tranchen gesprochen. Diese unterschiedlichen Darlehensteile können bei ein und derselben Bank liegen, aber auch bei unterschiedlichen Darlehensgebern.

 

Treuhandzahlung

Eine Treuhandzahlung führt dazu, dass ein Darlehen bereits ausgezahlt werden kann, bevor alle Auflagen (z. B. Eintragung der Grundschuld) erfüllt sind. Die Zahlung erfolgt an vertrauenswürdige Dritte (so genannte Treuhänder) mit der Maßgabe, das Geld an den endgültigen Empfänger weiterzuleiten, wenn alle Auflagen erfüllt sind.

Umschuldung

Bei einer Umschuldung wird für eine Anschlussfinanzierung der Darlehensgeber gewechselt. Nach Ablauf der Sollzinsbindung ist dies völlig unproblematisch und kostengünstig. Während der Sollzinsbindung könnte die Vorfälligkeitsentschädigung hingegen die angestrebte Zinsersparnis zunichte machen.

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bescheinigung des Finanzamts, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.

 

Unterlagen

Um einen Kredit für Ihre Immobilienfinanzierung zu erhalten, müssen Sie dem Kreditgeber einige Unterlagen bereitstellen. Der Kreditgeber ist gesetzlich zur Einholung von Unterlagen über die Immobilie sowie über Ihre persönliche Einkommens- und Vermögenssituation verpflichtet, bevor er Ihr Darlehen auszahlen kann. Die tatsächlich erforderlichen Unterlagen für die Immobilienfinanzierung richten sich nach Ihrer beruflichen Situation (selbständig oder angestellt), der Art der Immobilie (Haus oder Wohnung) und dem Finanzierungszweck (Kauf, Bau, Anschlussfinanzierung, Umbau oder Kapitalbeschaffung).

Verkehrswert

Der Verkehrswert einer Immobilie entspricht dem Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.

 

Vermögensbildungsgesetz

Gesetz, mit dem die Arbeitgeber dazu angehalten werden, ihren Mitarbeiter vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Diese werden durch Gewährung der Arbeitnehmersparzulage je nach Anlageart öffentlich gefördert.

 

Vermögenswirksame Leistungen

Sparleistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz. Diese Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Einzahlungen auf Bausparverträge und Produktivkapitalanlagen werden mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber den Differenzbetrag zwischen der gezahlten VL und dem Höchstbetrag von 40,- Euro zu Lasten seines Gehalts auf das Anlagekonto überweist.

 

Vollauszahlung

Der Zeitpunkt, an dem ein Kredit in voller Höhe ausgezahlt wird, wird auch als Vollauszahlung bezeichnet. Ab diesem Moment wird die monatliche Rate in voller Höhe fällig. Benötigt man - zum Beispiel beim Bau eines Hauses oder bei einer größeren Sanierung - hingegen zu Beginn erst einmal eine Teilauszahlung, wirkt sich dies auf die zu zahlende Zinshöhe positiv aus. Weil man vorerst nur Zinsen für die bereits ausbezahlte Summe zahlt.

 

Volltilgerdarlehen

Wer finanziell den nötigen Spielraum hat, überlegt mitunter auch zuerst, wie lange er seinen Kredit eigentlich abzahlen möchte. Dieses sogenannte Volltilgerdarlehen bietet ein hohes Maß an Planungssicherheit, weil sich eben die monatliche Rate aus dem vorher festgelegten Zeitrahmen ergibt.

 

Vorfinanzierungskredit

Wer einen Bausparvertrag hat, jedoch schon vor Zuteilung der Bausparsumme finanzielle Mittel für die Finanzierung seiner Immobilie benötigt, kann einen Vorfinanzierungskredit aufnehmen. Mit Zuteilung wird dieser Vorfinanzierungskredit automatisch durch die Bausparsumme abgelöst. Im Gegensatz zur Zwischenfinanzierung ist das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben beim Vorfinanzierungskredit noch nicht angespart.

 

Vorfälligkeitsentschädigung

Kreditinstitute verlangen meist eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig ablösen will. Da bei Baufinanzierungen die Zinskonditionen für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben werden, müssen sich auch die Banken für diese Zeit die Gelder beschaffen. Wird das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, muss der Darlehensgeber die Gelder anderweitig anlegen. Dies führt zu einem Verlust, für den der Darlehensnehmer aufkommen muss.

 

Vorfälligkeitsschutz

Mit dem Vorfälligkeitsschutz kann man für den Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung seines Darlehens sicherstellen. Gegen die Zahlung eines geringen Zinsaufschlags kann man - sofern die Immobilie verkauft wird - bei Eintritt dieser Fälle das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

 

Vorkaufsrecht

Ein Vorkaufsrecht wird im Grundbuch in Abt. II eingetragen. Es sichert dem Begünstigten das Recht, dass er im Falle eines Verkaufs an einen Dritten die Immobilie zu den zwischen Verkäufer und dritter Person ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst erwerben kann. Will er dies nicht, muss er seine Zustimmung zum Verkauf erteilen.

 

Vorschaltdarlehen

Hypothekendarlehen mit kurzer Sollzinsbindung (ca. zwei Jahre), welches vom Kreditnehmer jederzeit gekündigt werden kann, um beispielsweise bei gesunkenen Zinsen einen längerfristigen Vertrag abzuschließen. Daher eignen sie sich vor allem zur Überbrückung von Hochzinsphasen. Allerdings sind sie auch teurer als normale Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz.

 

variabler Zins

Sollzinssatz, der während der Laufzeit des Darlehens jederzeit einseitig durch den Darlehensgeber geändert werden kann, also variabel ist. Die Zinsen werden also nicht für eine bestimmte Zeit festgeschrieben. Häufig ist die Anpassung an einen Index (z. B. EURIBOR) gekoppelt.

 

variables Darlehen

Bei einem variablen Darlehen wird der Zinssatz alle drei oder sechs Monate an den Kapitalmarktzins angepasst. Das Darlehen kann zu diesen Terminen ganz oder teilweise zurückgeführt werden.

 

vorvertragliche Informationen

Vorvertragliche Informationen haben sowohl der Darlehensgeber als auch der Darlehensvermittler dem Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsabschluss als Europäisches Standardisiertes Merkblatt auszuhändigen. Sie dienen dem Verbraucher als Überblick und Vergleichsgrundlage. Zusätzlich hat der Darlehensvermittler eigene vorvertragliche Informationen vor Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrags dem Verbraucher auszuhändigen.

Wegerecht

Recht zum Überqueren eines anderen Grundstücks. Eine eventuelle Wertminderung des Objekts durch dieses Recht ist individuell zu prüfen.

 

Wertermittlung

Mit der Wertermittlung werden der tatsächliche Verkehrs- und der Beleihungswert einer Immobilie festgestellt. Bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern erfolgt die Bewertung in der Regel über das Sachwertverfahren. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (Grundstücksgröße x Bodenrichtwert) und dem Bauwert (Kubikmeter umbauter Raum x Baukosten bzw. Wohnfläche x durchschnittlicher Preis je Quadratmeter Wohnfläche).

Der Wert eines Mehrfamilienhauses wird über den Ertragswert bestimmt. Dieser errechnet sich aus der Jahresnettokaltmiete.

 

Wohnfläche

Die Berechnung der Wohnfläche ist bei jedem Bauantrag und bei jeder Finanzierungsanfrage ein wichtiger Bestandteil.

Zur Wohnfläche gehören:

• 100 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe von mindestens 2 m

• 50 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m sowie nach allen Seiten geschlossene Räume (wie z. B. Wintergärten)

• max. 50 % der Grundfläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten, wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören

Nicht anrechenbare Flächen:
Keller, unausgebaute Dachböden, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume, Schuppen und Garagen.

 

Wohnkredit

Wohnkredite sind eine synonyme Bezeichnung für Konsumentenkredite. Diese Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro werden zu einem festen Zinssatz für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren vereinbart. Für diese Darlehen wird zwar keine Grundschuld auf eine Immobilie benötigt, dennoch werden diese Kredite speziell an Immobilienbesitzer vergeben.

 

Wohnraum Modernisieren

Das Programm Wohnraum Modernisieren wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt. Hiermit sollen Sanierungen oder Modernisierungen von Eigenheimen durch günstige Darlehenskonditionen gefördert werden. Wenn durch die Maßnahmen der Energieverbrauch gesenkt wird, erhalten Darlehensnehmer zudem einen besseren Zinssatz. Dieses Programm können Sie über uns beantragen.

 

Wohnrecht

Recht zugunsten eines Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Das Wohnrecht kann auch auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein. Der Berechtigte ist befugt weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen usw. trägt der Eigentümer.

 

Wohnungsbauförderung

Vermieter profitieren von steuerlichen Vergünstigungen (Abschreibungen und Absetzungen von Ausgaben). Zudem gibt es für den Wohnungsbau von den Ländern meist zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Auch die KfW-Darlehen werden staatlich bezuschusst und damit etwas verbilligt. Allerdings sind die meisten Förderungen an bestimmte Einkommensgrenzen, Familiengrößen und Bauvorgaben gebunden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt.

 

Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Diese können sich unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren wird die Prämie bei der Zuteilung des Bausparvertrags ausgezahlt.

 

Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentum umfasst sowohl das Sondereigentum an einer Eigentumswohnung als auch den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. Wohnhausgrundstück).

 

Wohnungseigentumsgesetz

Rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum. Im Wohneigentumsgesetz ist das Wohnungseigentum definiert sowie die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer geregelt.

 

wohnwirtschaftliche Zwecke

Die Vergabe von Bauspardarlehen darf nur erfolgen, wenn die Gelder für einen wohnwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden. Als wohnwirtschaftliche Zwecke gelten der Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien. Zudem kann der Bausparer mit dem Bauspardarlehen Bauland oder Erbbaurechte erwerben oder sich Rechte zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. in einem Seniorenstift) sichern. Auch ist mit diesen Mitteln die Umschuldung einer bereits bestehenden Baufinanzierung möglich.

x-fache Jahreskaltmiete

Lange Zeit galt als Faustformel, dass das Kaufpreis-Miete-Verhältnis in Ballungszentren nicht höher als 20 sein sollte. Dabei wird der Kaufpreis durch die Jahresnettokaltmiete (Monatsmiete ohne Betriebskosten mal zwölf) geteilt. Inzwischen sind aber auch das 25- oder 30-Fache der Jahresmiete nicht ungewöhnlich.

 

Was bedeutet Faktor 20 Immobilien?

Wenn eine Immobilie einen Faktor von 20 hat, entspricht dies einer Bruttorendite von 1/20 = 5%. Der Kaufpreisfaktor kann also auch dafür genutzt werden, den Ertragswert eines Renditeobjektes grob zu schätzen. Dabei wird die erzielbare Miete mit einem in der Region üblichen Kaufpreisfaktor multipliziert.

Yield

Angelsächsische Bezeichnung für Rendite.

Zahlungsart

Dies sind die vereinbarten Termine für die Ratenzahlung. Für eine monatliche Ratenzahlung bedeutet dies: vorschüssig zum Monatsanfang, mittelschüssig zur Monatsmitte und nachschüssig zum Ende des Monats.

 

Zins

Das für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtende Entgelt. Üblicherweise wird dieses als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem so genannten Nominalzinssatz.

 

Zinsabschlag

Nach dem Zinsabschlaggesetz werden seit dem 1. Januar 1993 grundsätzlich alle Zinseinkünfte mit einem Abschlag von 30% versehen. Dieser Betrag wird von den Kreditinstituten vom Zins abgezogen und direkt ans Finanzamt weitergeleitet. Dieser Abzug kann verhindert werden, wenn der Zinsbegünstigte dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt. Zinsen auf Bausparguthaben sind jedoch auch ohne Freistellungsauftrag vom Zinsabschlag befreit, wenn dem Bausparer im Kalenderjahr der Gutschrift der Kapitalerträge für Bausparbeiträge eine Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie gewährt wird.

 

Zinsaufschlag der Banken

Die monatliche Kreditrate setzt sich aus Tilgung und Zins zusammen. Dabei fließen in den Zinssatz mehrere Faktoren mit ein: das aktuelle Zinsniveau, das sich an den Renditen für langfristige Anleihen und Pfandbriefe orientiert, und der Zinsaufschlag der Bank. In diesen individuellen Zinsaufschlag fließen nun wiederum unterschiedliche Faktoren ein, die die Bank zur Ermittlung ihres Risikos heranzieht: Bonität und Eigenkapital des Kunden, Objektwert und Tilgungszeitraum. Je länger ein Kreditvertrag angelegt ist, desto höher fällt der Zinsaufschlag der Banken aus, weil sie die Entwicklung der Zinsen auf den Kapitalmärkten für einen langen Zeitraum weniger gut einschätzen können als für einen kurzen Zeitraum.

 

Zinsbindung

(= Zinsfestschreibung) Der Begriff der Zinsbindung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ersetzt durch den Begriff "Sollzinsfestschreibung". Der Sollzins ist dadurch gebunden.

 

Zinsbindungsfrist

Der Gesetzgeber hat den Begriff der Zinsbindungsfrist durch den Begriff "Sollzinsfestschreibung" ersetzt.

 

Zinsprognose

Die Vorhersage über die wahrscheinliche Entwicklung der Zinsen auf den Kapitalmärkten nennt sich Zinsprognose. Bei der Wettervorhersage spricht man von der Wetterprognose, bei den Zinsen heißt es Zinsprognose. Und genauso wie beim Wetter ist es auch bei den Zinsen: Je weiter man in die Zukunft blickt, desto ungewisser werden die Aussagen. Finanzexperten, meist Bank- oder Börsenmitarbeiter, die täglich das Geschehen an den Aktien- und anderen Kapitalmärkten beobachten und analysieren, können jedoch mit Ihrer Erfahrung und ihrem Wissen ziemlich verlässliche Aussagen für die mittelbare Zukunft treffen.

 

Zinssatz

Die monatlich zu zahlende Rate für einen Kredit besteht aus zwei Teilen: dem Tilgungssatz und dem Zinssatz, alternativ kann man auch einfach Tilgung und Zins sagen. Der Zinssatz setzt sich nun seinerseits wieder aus verschiedenen Faktoren zusammen: dem Zinsniveau auf den Kapitalmärkten und dem Zinsaufschlag der Bank, den die Bank aus Kundenbonität, Eigenkapitalhöhe, Objektwert und Kreditlaufzeit errechnet.

 

Zinsschaden

Wenn eine Bank Geld verleiht, profitiert sie von den Zinsen, die sie dafür bekommt. Und mit der Einnahme dieser Zinsen plant sie auch ihre anderen Geldgeschäfte, sie ist also gewissermaßen auch davon abhängig, dass die Kreditzinsen je nach Vertrag für eine gewisse Laufzeit regelmäßig eingezahlt werden. Wenn also ein Kreditnehmer beispielsweise eine größere Erbschaft gemacht hat und seine Kreditschulden auf einen Schlag abbezahlen möchte, würde die Bank einen Schaden davontragen: Sie bekommt zwar auf Schlag ihren geliehenen Betrag zurück, aber sie müsste auf eingeplante Zinsen verzichten. Das ist der Zinsschaden.

 

Zinsänderungsrisiko

Bei einem Gleitzinsdarlehen ist mit einem Zinsänderungsrisiko zu rechnen, da sich der Zinssatz während der Darlehenslaufzeit an die Marktzinsen anpassen und somit auch steigen kann. Dieses Zinsänderungsrisiko wird allerdings meist mit zunächst günstigeren Einstiegskonditionen belohnt.

 

Zusatzsicherheit

Sicherheiten, die bei Überschreiten der Beleihungsgrenzen oder nicht ausreichenden Bonitäten verlangt werden. Darunter fallen beispielsweise Zusatzobjekte, Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern, Mitverpflichtungen von Verwandten sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.

 

Zuteilung

Sobald ein Bausparvertrag zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht hat, kann er zugeteilt - also ausgezahlt - werden. Hierfür muss der Bausparer aktiv werden: Der Vertrag wird nämlich nur zugeteilt, wenn dies beantragt wird.

 

Zwangsvollstreckung

Gesetzlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche gegenüber einem Schuldner.

 

Zwischenfinanzierung

Eine Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs (z. B. während der Bauphase). Die Zwischenfinanzierung wird später durch Eigenkapital (z. B. aus Verkauf einer anderen Immobilie) oder die Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel abgelöst.

EURIBOR

EURIBOR (Abkürzung für European Interbank Offered Rate) ist der Zinssatz für Termingelder in Euro, die zwischen europäischen Banken gehandelt werden. Der EURIBOR hat mit Einführung des Euro den FIBOR (Frankfurt Interbank Offered Rate) als Referenzzinssatz bei Krediten und Anlagezinssätzen ersetzt.

 

Baugeld und der EURIBOR

 

Für viele Immobiliendarlehen mit variablem Zinssatz bilden die Zinsen, die gemäß EURIBOR verlangt werden, die Basis. Dieses Konzept hat den Vorteil, dass es für den Kunden sehr transparent ist. Er erfährt genau, welchen Zinssatz die Bank als Marge einkalkuliert. Denn die Zinsen für die Baufinanzierung setzen sich aus dem aktuellen Wert des EURIBOR zuzüglich eines fest vereinbarten Zinsaufschlags zusammen. Je nach Vereinbarung passt die Bank den Zinssatz der Baufinanzierung alle drei oder sechs Monate an die Werte des EURIBOR an. Für den Kreditnehmer hat das den Vorteil, dass er zeitnah von sinkenden Zinsen profitiert. Die Kehrseite der Medaille liegt auf der Hand. Steigen die Zinsen, besteht eben keine Zinsfestschreibung, und die monatliche Belastung wächst mit der Höhe der Zinsen gegebenenfalls drastisch an.

 

Eigenkapital

Eigene Vermögenswerte, die für die Immobilienfinanzierung eingesetzt werden. Zum Eigenkapital zählen: Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, eigenes unbelastetes Grundstück, Bausparguthaben und Eigenleistungen.

 

Eigenleistung

Persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird. Die Höhe der Eigenleistung wird vielfach überschätzt. Risiken liegen im hohen Zeitaufwand, der längeren Bauzeit, der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. Die Eigenleistung wird oft auch als Muskelhypothek bezeichnet.

 

Eigennutzung

Wenn der Darlehensnehmer seine Immobilie selbst bewohnt, spricht man von Eigennutzung. Diese Art der Nutzung kann für bestimmte Darlehensformen oder Sondervereinbarungen vorgeschrieben sein.

 

Eigentumswohnung

Beim Kauf einer Wohnung wird nicht nur das Sondereigentum (die Wohnung selbst) sondern auch ein Miteigentumsanteil (Anteil am Gemeinschaftseigentum) erworben. Die Eigentumsverhältnisse sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.

 

Einheitswert

Ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für Grundstücke und Gebäude, nach dem u. a. die Grundsteuer ermittelt wird. Der Wert liegt deutlich unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie und wird mittels des Einheitswertbescheides dem Eigentümer mitgeteilt.

 

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Eine von sieben im Einkommenssteuergesetz (§ 21 EStG) geregelten Einkunftsarten. Diese Einkünfte umfassen alle einkommensteuerpflichtigen Überschüsse oder Verluste aus Vermietung oder Verpachtung eines unbebauten oder bebauten Grundstücks. Als Werbungskosten sind beispielsweise Kosten für Modernisierung, Reparaturen, Versicherung, Grundsteuer sowie Aufwendungen für Wasser und Schornsteinfeger abzuziehen. Zusätzlich können Darlehenszinsen und Abschreibungen (AfA) steuerlich geltend gemacht werden.

 

Einliegerwohnung

Von einer Einliegerwohnung kann gesprochen werden, wenn in einem Einfamilienhaus eine Wohnung separat und in sich abgeschlossen ist, eine Wohnfläche von mindestens 25 Quadratmetern aufweist und eine eigene Küche sowie sanitäre Einrichtungen vorhanden sind.

 

Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und ermöglicht einem Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus festgelegten Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks.

 

Erbbauzins

Wiederkehrendes Entgelt für die Inanspruchnahme eines Erbbaurechts. Es ist an den Grundstückseigentümer zu zahlen und nach § 9 Abs. 2 der ErbbauRVO nach Zeit und Höhe für die gesamte Laufzeit festzulegen.

 

Erbpacht

Erbpacht ist ein anderes Wort für den Begriff Erbbaurecht. Ein solches Recht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und ermöglicht einem Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus festgelegten Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks.

 

Erhaltungsaufwand

Dem Einkommenssteuergesetz (EStG) zufolge können alle Aufwendungen, die für die Instandhaltung und Renovierung einer Immobilie anfallen, steuerlich als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden. Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden können als Werbungskosten im Jahr der Rechnungszahlung sofort in einem Betrag als Werbungskosten von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Gehen die Modernisierungsarbeiten über eine zeitgemäße, Substanz erhaltende Erneuerung der Immobilie hinaus und wird der Gebrauchswert sogar gesteigert, zählen sie zu den Herstellungskosten.

 

Erläuterungspflicht

Der Darlehensgeber und der der Darlehensvermittler sind verpflichtet, dem Verbraucher vor Abschluss des Vertrages angemessene Erläuterungen zum Vertragsinhalt zu geben.

 

Erschließung

Gesamtheit der erforderlichen Aktivitäten, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu zählen der Anschluss des Grundstücks an die Wasser- und Abwasserversorgung und die Anbindung an das Gas-, Strom- und Telefonnetz. Verantwortlich für die Infrastrukturanbindung ist in der Regel die Gemeinde, allerdings wird der Grundstückseigentümer an den Kosten beteiligt.

 

Erschließungskosten

Kosten, die entstehen, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu gehören Aufwendungen für den Anschluss des Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche Verkehrswege und an die Wasser- und Energieversorgung.

 

Ertragswert

Insbesondere bei vermieteten Mehrfamilienhäusern bildet der Ertragswert die Grundlage zur Berechnung des Beleihungswertes. Die Berechnungsbasis bilden die Erträge aus Mieten und Pachten abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Diese werden auf die Restnutzungsdauer der Immobilie hochgerechnet.

 

Erwerbskosten

Alle Kosten, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallen. Dazu zählen die Maklerprovision, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten und Kosten für den Grundbucheintrag und Bodenuntersuchungen. Bei nicht zur Selbstnutzung vorgesehenen Immobilien können die Erwerbskosten steuerlich abgesetzt werden.

 

effektiver Jahreszins

Der Preis eines Darlehens, in dem nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt sind. Der Effektivzins ermöglicht grundsätzlich den Vergleich verschiedener Angebote. Die Effektivzinsberechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Der Begriff des anfänglichen effektiven Jahreszinses ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie entfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden vom Kreditgeber gewisse Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses unterstellt, welche die Vergleichbarkeit des Effektivzinses einschränken können. Ihr Finanzierungsberater erläutert Ihnen diese Besonderheit gerne im Detail.

 

erhöhte Abschreibungen

Die Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden, die nach § 7 i EStG dem Denkmalschutz unterliegen oder sich nach § 7 h EStG in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten befinden, können auf Antrag über einen Zeitraum von zehn Jahren mit bis zu 10 % der begünstigten Kosten abgeschrieben werden.